AGB

§ 1 Geltung / Allgemeines

Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB, gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die AGB gelten für alle Leistungen der Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG. Die Bestellungen werden nach den zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen AGB ausgeführt. Bevor der Kunde eine Bestellung aufgeben kann, ist zunächst die Bestätigung der Kenntnisnahme dieser AGB durch denselben erforderlich. Änderungen und Ergänzungen werden durch die Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG ausdrücklich vorbehalten. Entgegenstehende AGB des Käufers/Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG. Ein Verzicht auf das Schriftformerfordernis ist nur schriftlich möglich.

§ 2 Gewerbliche Verwendung der Waren

Mit seiner Bestellung verpflichtet sich der Kunde, dass er die Waren ausschließlich zur Verwendung seiner selbstständigen, beruflichen, gewerblichen bzw. behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit ordert. Die freibleibenden Angebote der Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG richten sich daher ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Alle Angebote der Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG sind unverbindlich und freibleibend. Geringfügige Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass die Bestellung des Kunden durch Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG mittels Auftragsbestätigung angenommen wird; die Auftragsbestätigung wird in der Regel durch E-Mail versandt. Wenn der Kunde bei seiner Bestellung keine E-Mail-Adresse angegeben hat, kommt der Vertrag erst mit Zusendung der schriftlichen Auf- tragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware zustande.
  2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Liefertag gültigen Umsatzsteuer ausschließlich Verpackung und gelten ab Werk, sofern nicht eine Lieferung vereinbart wurde. Ungeachtet weitergehender Pflichten zur Zahlungssicherung und -vorbereitung ist der Kaufpreis mit Erteilung der Rechnung, bzw. der Auftragsbestätigung/ des Kaufvertrages mit Ablauf der angegebenen Zahlungsfrist zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, ist die Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG berechtigt, Zinsen zu verlangen, deren Höhe sich nach § 288 BGB richtet. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt. Im Falle des Verzuges mit einzelnen fälligen Zahlungen entfallen eingeräumte Zahlungsziele und die ausstehenden Zahlungen werden sofort fällig.
  2. Wird die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nach Fertigstellung der Gegenstände verschoben, so ist 75 % der vereinbarten Auftragssumme sofort zur Zahlung fällig. 3. Gegen Ansprüche der Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderungen des Kunden unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht.

§ 5 Lieferung

  1. Liefer- bzw. Leistungszeiten gelten zwischen den Vertragsbeteiligten nur dann als rechtsverbindlich vereinbart, wenn die betreffende Liefer- bzw. Leistungszeit von der Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG ausdrücklich schriftlich bestätigt ist. Die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins setzt voraus, dass der Kunde zu beschaffende Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben rechtzeitig beibringt, Anzahlungen vereinbarungsgemäß leistet und seine Obliegenheiten rechtzeitig erfüllt. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich vereinbart wurden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die die Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (momentane Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird die Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde und weder die Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder die Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
  2. Bei Versand geht die Gefahr mit Absendung der zu liefernden Gegenstände ab Werk auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Aufstellung oder Montage beim Kunden durch die Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG vereinbart wurde. Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab der vereinbarten Lieferwoche an den Kunden über.
  3. Werden lediglich gebrauchte Gegenstände verkauft, so werden diese nur für Selbstabholer bereitgestellt. Gesonderte Regelungen, insbesondere Anlieferungen, sind zusätzlich zu vereinbaren. Der Kunde verpflichtet sich insoweit, den Kaufgegenstand beim Verkäufer abzuholen. Die Gefahr der Beschädigung oder des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe oder Bereitstellung zur Abholung durch die Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG und Nachricht darüber an den Kunden auf den Kunden über.
  4. Die Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen berechtigt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Sämtliche Waren bzw. Produkte, nachstehend auch als Vorbehaltsware bezeichnet, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG. Das Eigentum an den Waren bzw. Produkten geht erst nach kompletter Bezahlung auf den Kunden über.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht in Verzug befindet. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware, gleichgültig in welchem Zustand, so tritt er bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten, soweit Miteigentum der Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG besteht, in dem dem Miteigentumsanteil entsprechenden Verhältnis, an Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG ab. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  3. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG ab. Die Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG abgetretenen Forderungen auf Rechnung des Kunden im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Bei Pfändung hat der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und die Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG unverzüglich Mitteilung zu machen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Kunde muss die Ware im Sinne des § 377 HGB nach Ablieferung auf etwaige Mängel zu untersuchen und Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG festgestellte Mängel unverzüglich anzeigen. Als unverzüglich gilt, wenn die Mängelanzeige innerhalb von drei Werktagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von drei Werktagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist eine Haftung durch Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
  2. Bei Neuware richtet sich die Haftung der Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine etwaige Obliegenheit des Käufers zur Mängelrüge nach § 377 HGB gilt nur, soweit ein Mangel im Rahmen stichprobenartiger Überprüfungen angemessenen Umfangs erkennbar war. Soweit ein von der Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG zu vertretender Mangel vorliegt und mitgeteilt wird, ist die Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG nach eigener Wahl zur kostenfreien Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung berechtigt. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Nach zwei vergeblichen Nachbesserungsversuchen bzw. zweimaliger erfolgloser Ersatzlieferung oder in sonstiger Weise fehlgeschlagener Nachbesserung ist der Kunde berechtigt, eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages nach Maßgabe der §§ 462, 634 BGB zu verlangen.
  3. Die Mängelhaftung der Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG bezieht sich nicht auf gebrauchsüblichen Verschleiß, natürliche Abnutzung sowie auf Schäden an der Ware, die auf eine fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäßen Gebrauch, übermäßige Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Pflegemittel oder unterlassener Pflege sowie unterlassener turnusmäßiger Wartungs- und Reinigungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind. Für Verschleiß- und Verbrauchsteile übernimmt die Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co.KG die Gewähr für die Funktionsfähigkeit bei Übergabe, den ordnungsgemäßen Einbau und die produkte übliche Lebensdauer.
  4. Bei Gebrauchtware erwirbt der Kunde den Kaufgegenstand wie gesehen. Die Ware wird verkauft wie sie steht und liegt unter Ausschluss jeder Gewährleistungs- und Garantieansprüche. Die Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG übernimmt bei Gebrauchtwaren keine Gewähr für den Zustand und die Gebrauchsfähigkeit des Kaufgegenstands sowie für dessen sonstige Mangelfreiheit gleich welcher Art. Der Gewährleistungsausschluss erstreckt sich auch auf Schadensersatz und Rücktritt wegen Mängeln des Kaufgegenstandes.
  5. Der Gewährleistungsausschluss gilt jedoch nicht für von Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Gewährleistungsausschluss gilt ferner nicht im Falle leichter Fahrlässigkeit, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
  6. Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  7. Die Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden, die in Folge unvollständiger, verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung entstehen, wenn diese durch Feuer, Streiks, Aussperrungen, höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten oder durch andere Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG liegen, verursacht werden.

§ 8 Urheberrecht

Sämtliche, von der Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG erstellten Angebotsunterlagen, insbesondere Zeichnungen, Pläne, Beschreibungen und Entwürfe, sind urheberrechtlich geschützt und bleiben geistiges Eigentum der Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG, auch wenn das Vertragsverhältnis beendet ist. Der Kunde darf ihm überlassene Angebotsunterlagen nur für die Prüfung des Angebotes verwenden und hat sämtliche Unterlagen, bei Nichtzustandekommen eines Vertrages, unverzüglich zurückzugeben. Die genannten Unterlagen dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet werden. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Folgen haben und verpflichten zu Schadenersatz.

§ 9 Widerrufsrecht / Umtausch- und Rückgaberecht

Der Besteller, der Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, kann den Vertragsabschluss nicht widerrufen. Ist die Ware mangelhaft, kann der Kunde unter den Voraussetzungen des § 7 nach § 437 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten.

§ 10 Datenschutz

Gemäß § 28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) wird der Kunde darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Sämtliche vom Kunden erhobenen Daten werden vertraulich behandelt. Ausschließlich in der Bestellabwicklung werden die notwendigen Daten auch gegenüber Dritte verwendet.

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist der Gerichtsstand der Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG. Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG ist nach Wahl auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  3. Der Sitz der Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG wird als Gerichtsstand vereinbart für den Fall, dass der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Vertragspartner seinen Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz des Vertragspartners zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 12 Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen

Comparo Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf jederzeit anzupassen oder zu ändern. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits schon geschlossenen Vertrag. Die anderen Bestimmungen und insbesondere der Vertrag werden dadurch nicht nichtig und behalten weiterhin ihre Bestandskraft. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren AGB bedürfen immer der Schriftform und dessen Bestätigung. Ein Verzicht auf das Schriftformerfordernis ist nur schriftlich möglich.

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